Krankenzusatzversicherung Vergleich | stationäre & ambulante Krankenzusatzversicherung | Private Krankenzusatzversicherung

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Zuletzt überprüft & aktualisiert: 18.05.2012

Private Krankenzusatzversicherung Vergleich - kostenfrei & unverbindlich.
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Hier finden Sie eine stationäre oder ambulante Krankenzusatzversicherung! Einfach aus 35 Tarifen den besten auswählen und beantragen.

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Sie sind gesetzlich krankenversichert, doch Ihnen reichen die Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht aus? Sie wünschen sich bestimmte Zusatzleistungen, die Ihnen Ihre Krankenversicherung nicht bietet? Dann sind Sie hier genau richtig, denn bei uns erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um die private Krankenzusatzversicherung.

Wir haben den Markt selektiert, verschiedene Ergebnisse der Krankenzusatzversicherung im Test berücksichtigt und Ihnen unsere Empfehlungen für die stationäre oder ambulante private Krankenzusatzversicherung im Vergleich aufbereitet. Mit Hilfe des Online-Rechners können Sie ganz einfach Ihren Beitrag für Ihre private Krankenzusatzversicherung direkt berechnen und für Ihre private Zusatzversicherung einen Vergleich anstellen lassen. Wir senden Ihnen gerne unverbindliche Angebote zu, Sie können jedoch auch direkt die Antragsunterlagen anfordern - ganz wie Sie es wünschen. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen nicht nur bei dem Abschluss der privaten Krankenzusatzversicherung mit Rat und Tat zur Seite, sondern sind gerne auch Ihr Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit. Natürlich entstehen Ihnen durch unseren Service keinerlei Kosten.

Zu den Themen Pflegeversicherung und Zahnversicherung haben wir gesonderte Portale für Sie aufbereitet.


Warum eine stationäre Krankenzusatzversicherung (Krankenhauszusatzversicherung)?


Durch Abschluss einer privaten stationären Krankenhauszusatzversicherung können auch gesetzlich  Versicherte die Leistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen, die ansonsten nur Privatpatienten vorbehalten bleiben. Hierzu zählen die Unterbringung in einem Ein- oder Zweitbettzimmer oder auch die Behandlung durch den Chefarzt. Die Zusatzversicherung  für Krankenhaus Aufenthalte wird immer wichtiger und sollte nicht kurzfristig gewählt werden, denn die reformbedingten Änderungen im Gesundheitssystem führen langfristig zu weiteren Leistungsreduzierungen. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung  empfiehlt sich ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich, um die für Sie besten Angebote zu ermitteln.


Warum eine ambulante Krankenzusatzversicherung?


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden regelmäßig gekürzt, die Versicherten müssen immer mehr Zuzahlungen zu Behandlungen  und medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten leisten. Ob die Behandlung durch den Heilpraktiker oder Kosten für Sehhilfen - die Leistungslücken sind deutlich. Um Zuzahlungen und Eigenleistungen finanziell abzudecken oder zu mindern, ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung sehr empfehlenswert.


Leistungskatalog der Krankenversicherung


Einen echten "Katalog" mit genauer Auflicstung der Lesitungen gibt es nicht. Der Leistungskatalog ist im Fünften Sozialgesetzbuch beschrieben: Im SGB V steht, dass der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung hat. Hierzu zählen insbesondere die Behandlung durch den Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die stationäre Behandlung im Krankenhaus sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Zudem ist im SGB V geregelt, dass die Leistungen stets dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen müssen. Dies bedeutet: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen zudemk das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet.

Ein Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf konkrete Leistungen (Behandlungen, Untersuchungen) ist also nicht im Einzelnen durch das SGB geregelt. Die Leistungen werden von dem Gemeinsamen Bundesausschuss in verbindlichen Richtlinien konkretisiert. Der "Gemeinsame Bundesausschuss" setzt sich aus Vertretern der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen zusammen. Auch haben Vertreter von Patienten-Organisationen ein Mitberatungsrecht. Die vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" in den verschiedenen Leistungsbereichen erlassenen Richtlinien sind für alle Beteiligten verbindlich. Durch das "GKV-Versorgungsstrukturgesetz" sind die Angebotsmöglichkeiten für Satzungsleistungen der Krankenkassen erweitert worden.

Schon die Formulierung des SGB macht deutlich, dass zwar eine anständige "Grundversorgung" zugesichert ist. Möchte der Paient allerdings bessere und umfangreichere Behandlungen erhalten, so muss er dies aus eigener Tasche leisten. Da dies auf Grund der Höhe der Behandlungskosten oft nicht möglich ist, macht eine private Krankenzusatzversicherung Sinn. Diese kann ganz nach individuellem Bedarf ausgewählt werden. Ob eine stationäre oder eine ambulante Zusatzversicherung: mit diesen Produkten kann man die Leistungen der GKV aufstocken oder sich gänzlich den Status als Privatpatient sichern.


Das Bundesministerium für Gesundheit informiert hier ausführlich zu diesem Thema!


Stationär - im Krankenhaus


Was versteht man eigentlich unter einer stationären Versorgung? Vergleichsweise schwere Krankheiten oder Verletzungen erfordern eventuell eine eine aufwändige Behandlung, längere ärztliche Beobachtung, oder Betreuung durch Krankenpfleger. Diese Leistungen können nur dort werden, wo man über entsprechende Spezialisten und die erforderliche  medizintechnische Ausrüstung verfügt. Im Krankenhaus kann al dies geleistet werden.
Im deutschen Gesundheitssystem haben die Krankenhäuser die Aufgabe, die stationäre Versorgung der Patienten in hoher Qualität sicherzustellen. Neben den "normalen" Krankenhäusern kann ein stationärer Aufenthalt mit Unterkunft und Verpflegung auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.

Die stationäre Versorgungslandschaft hat verschiedene Träger. Neben den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden Krankenhäuser auch von privaten Trägern oder freien gemeinnützigen Trägern, z.B. Wohlfahrtsverbänden, betrieben.

Nach dem Aufenthalt im Krankenhaus

Durch das Entlassungsmanagement gewährleisten die Krankenhäuser den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege. Diesen Übergang organisieren erfahrene und qualifizierte Gesundheits- und Krankenpfleger / innen. Falls der Patient nach Entlassen pflegebedürftig ist, muss eine Pflegeeinrichtung einbezogen werden. Dabei soll es eine enge Zusammenarbeit geben zwischen dem Krankenhaus und den mit der Pflegereform eingeführten Pflegeberaterinnen und -beratern. Hier kommt die gesetzliche / private Pflegeversicherung zum tragen.

Mehr zur stationären Versorgung finden Sie direkt beim BMG.


Ambulant - beim Arzt


Grundsätzlich kann man als gesetzlich Versicherter - sollte amn Hilfe benötigen - jeden Arzt ds Vertrauens aufsuchen, der eine Zulassung für die Gesetzliche Krankenversicherung zugelassen hat. Oftmals nimmt der Hausarzt hier eine zentrale Stellung ein, da er i.d.R. die erste Anlaufstelle ist und darauf hin die notwenige Behandlung koordiniert - er kennt die Krankheitsgeschichte der Patienten schließlicht am besten. Er berät auch bei Therapieentscheidungen sowie bei der Auswahl von Krankenhäusern und Fachärtzen

Hausarztzentrierte Versorgung
Die GKV muss eine sogenannte "hausarztzentrierte" Versorgung anbieten. Kassen schließen dafür mit guten, qualifizierten Hausärzten entsprechende Verträge ab. Wenn man als Versicherter freiwillig daran teilnehmen möchte, verpflichten man sich gegenüber der eigenen Krankenkasse, ausschließlich einen bestimmten Hausarzt als erste Anlaufstelle aufzusuchen. (Ausnahme: Augen- und Frauenärzte). Im Gegenzug bieten die Kassen den Versicherten dann einen speziellen Hausarzttarif an. (Tarif mit Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung).

Bonusprogramme
Manche Kassen bieten den Versicherten Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an. Dazu gehören bspw. die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen oder an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen. Die einzelnen Bonussysteme kann jede Krankenkasse individuell gestalten. Zudem bewertet jede Krankenkasse selbst, mit welchen finanziellen Anreizen / Boni sie ihre Versicherten zu gesundheitsbewusstem Verhalten motiviert.

Mehr zur ambulanten Versorgung finden Sie direkt beim BMG.

Unsere Garantie

Keine Datenweitergabe, keine Werbemails. Ihr Vertrauen ist uns sehr wichtig. Daher garantieren wir, dass wir Ihre Daten weder an Dritte weitergeben  noch unerwünschte Werbemails an Sie versenden.

Tiefstpreisgarantie. Desweiteren können wir Ihnen garantieren, dass Sie bei uns die gleichen Beiträge zahlen, welche Sie bei Abschluss direkt beim Versicherer zahlen würden. Es entstehen Ihnen also  keine Mehrkosten. Der wichtige Unterschied: wir stehen Ihnen jederzeit - vor Beantragung und während der Vertragslaufzeit - mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihnen soviel Arbeit ab wie möglich.

Unabhängig und neutral

Wir sind komplett unabhängig von Versicherern und empehlen Ihnen dementsprechend neutral und unverbindlich die sinnvollsten Tarife. Mit der neutralen  Vergleichssoftware  von MORGEN&MORGEN kann die individuell passende Absicherung aus den Versicherungsangeboten des gesamten Marktes herausgefiltert werden.

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