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ambulante Krankenzusatzversicherung | ambulante Zusatzversicherung | Krankenzusatzversicherung ambulant


Im Bereich der ambulanten Krankenzusatzversicherung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern. Die Ergänzungsversicherung ist günstiger als die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip.


ambulante Ergänzungsversicherung zur GKV
Die Ergänzungsversicherung stellt eine zusätzliche Absicherung dar und stockt die Leistungen der GKV bspw. im Bereich Vorsorgeuntersuchung, Sehhilfen (Brille) und Heilpraktiker auf. Die Ergänzungsversicherung deckt einen Teil der Leistungslücken der GKV ab. Es können ebenfalls die Zuzahlungen des Versicherten (z.B. Praxisgebühr) reduziert werden. Die Ergänzungsversicherung stellt nicht immer eine 100%ige Absicherung der verbleibenden Kosten dar. Es handelt sich um Tarife, welche die Leistungen der GKV aufstocken. Die Ergänzungsversicherung ist die ideale ambulante Krankenzusatzversicherung für alle, die sich preiswert besser absichern möchten.

ambulante Zusatzversicherung - Behandlung wie ein Privatpatient
Der gesetzlich Versicherte erhält beim Arztbesuch die Versorgung entsprechend eines Privatpatienten. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet jedoch auch weiterhin nur den Anteil der Rechnung, der im üblichen Leistungsumfang der Kasse enthalten ist. Durch eine ambulante Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer kann der Teil der Kosten, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, versichert werden. Für den Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung muss mit der gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip vereinbart werden.
Gesetzlich Versicherte, welche nicht in die private Krankenversicherung wechseln können oder möchten, aber im ambulanten Bereich eine Behandlung als Privatpatient wünschen, finden in dieser Tarifart eine adäquate Absicherungsmöglichkeit der hierdurch entstehenden verbleibenden Kosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden. Die ambulante Krankenzusatzversicherung nach Kostenerstattungsprinzip ist deutlich teurer als die ambulante Ergänzungsversicherung.



Wir haben zu beiden Versicherungsarten Tarife im Vergleich gegenübergestellt. Wählen Sie einfach links im Menü die gewünschte Versicherungsart aus.


Vergleich: Leistungen der GKV und der ambulanten Zusatzversicherung

Leistungen der GKV

Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung

Heilpraktiker

Die GKV übernimmt keine Kosten, da Heilpraktiker keine Kassezulassung haben.

I.d.R. erstattet eine ambulante Zusatzversicherung mit Leistung für den Heilpraktiker 20-80% der Behandlungskosten, jedoch sind häufig Summenbegrenzungen vorgesehen. Die Tarife zahlen meistens für Behandlungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, einige wenige auch für solche aus dem Hufelandverzeichnis.

Sehhilfe / Brille

  • Von der GKV gibt es einen Zuschuss zu den Brillengläsern für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, für Erwachsene jedoch nur bei schwerer Sehbeeinträchigung. Kostenübernahme für Kontaktlinsen gibt es nur, wenn es med. notwenig ist. Sonst max. bis zur Höhe des Zuschusses für Brillengläser.

  • Ab 18 Jahre: 10% der Kosten, mind. 5€, max. 10€

  • Die Ergänzungsversicherung erstattet je nach Tarif bei Erwachsenen für Einstärkenbrillen ca 20-100% der Kosten, für teure Gleitsichtbrillen ca 10-50%.

  • für Kontaktlinsen werden meist die tariflichen Leistungen für Brillen erstattet, bei Austauschlinsen allerdings teilweise nur für eine Packung im Jahr

  • bei Kindern wird ein Teil der verbleibenden Kosten erstattet.

Vorsorge-
untersuchung

Erstattungsfähig sind alle im Sozialgesetzbuch
festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Diese sind:

  • Mammographie ab dem 50. LJ bis zum 69 Lebensjahr alle zwei Jahre

  • Brust- und Hautuntersuchung für Frauen ab dem 30. Lebensjahr einmal pro KJ

  • Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr einmalig für Männer und Frauen sowie die Wiederholungsuntersuchung nach zehn Jahren

  • Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren einmal pro Jahr

  • Darmuntersuchung für Männer und Frauen ab 50 Jahren einmalig. Labortest und Tastuntersuchung einmal pro Jahr

  • Hautuntersuchung für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr in Verbindung mit Krebsfrüherkennung

  • Gesundheits- Check für Versicherte ab 35 alle zwei Jahre

  • Krebsfrüherkennung (Prostata) für Männer ab 45 einmal im Jahr

  • Schutzimpfungen- WHO Empfehlungen mit Grippeschutz

  • Glaukom- Screening- die Messung des Augeninnendrucks sowie zusätzliche Sehnervkontrolle, wenn ein Verdacht auf eine Glaukomerkrankung besteht.

Vorsorgetarife und einige Ergänzungspakete gewähren Zuschüsse zu Vorsorgeuntersuchungen, welche die GKV

  • nur bei einem kronketen Krankheitsverdacht übernimmt

  • nur in bestimmten Zeitabständen bezahlt

  • gar nicht übernimmt

Leistung über GOÄ

Nein. Die Regulierung durch die GKV erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Der Umfang der Leistungen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ab 2004 können
alle gesetzliche Versicherten für den amb. und zahnärztlichen Bereich eine Kostenerstattung wählen. Dabei werden rund 60 % der Privatrechnung erstattet
(entspricht ca. dem 1.7fachen GOÄ-Satz).

die meisten Ergänzungstarife leisten über dem Regel-/ Höchstsatz der GOÄ hinaus.

Arzthonorare bei Kostenerstattungs-
tarifen

GKV-Versicherte, welche das Kostenerstattungs- verfahren gewählt haben, erhalten von Ärzten eine Rechnung nach der privaten Gebührenordnung. Die Krankenkassen erstatten nur den Teil der Rechnung, der für eine Kassenbehandlung angefallen wäre - abzgl. der Bearbeitungskosten und eines Abzuges für das Fehlen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

  • Kostenerstattungstarife tragen je nach Tarif ca 50%-100% des Eigenanteils für die Honorare niedergelassener Ärzte, sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel; bei Psychotherapie i.d.R. begrenzte Sitzungszahl.

  • Bei Behandlungen ohne Kassenanteil je nach Tarif keine Erstattung oder etwa 30%-50% der Rechnung.

Behandlung auf Auslandsreisen

Während vorübergehender Auslandsaufenthalte besteht in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, Versicherungsschutz. Es wird empfohlen eine zusätzliche
Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Der Auslands-Rücktransport ist nicht versichert.

Auslandsreisekrankenversicherungen und viele Ergänzungsversicherungen übernehmen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Kosten für eine Heilbehandlung im eropäischen und im außereuropäischen Ausland. Mitversichert ist dabei i.d.R. ein med. notwendiger Rücktransport.

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