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Im Bereich der ambulanten Krankenzusatzversicherung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern. Die Ergänzungsversicherung ist günstiger als die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip.
ambulante Ergänzungsversicherung zur GKV
Die Ergänzungsversicherung stellt eine zusätzliche Absicherung dar und stockt die Leistungen der GKV bspw. im Bereich Vorsorgeuntersuchung, Sehhilfen (Brille) und Heilpraktiker auf. Die Ergänzungsversicherung deckt einen Teil der Leistungslücken der GKV ab. Es können ebenfalls die Zuzahlungen des Versicherten (z.B. Praxisgebühr) reduziert werden. Die Ergänzungsversicherung stellt nicht immer eine 100%ige Absicherung der verbleibenden Kosten dar. Es handelt sich um Tarife, welche die Leistungen der GKV aufstocken. Die Ergänzungsversicherung ist die ideale ambulante Krankenzusatzversicherung für alle, die sich preiswert besser absichern möchten.
ambulante Zusatzversicherung - Behandlung wie ein Privatpatient
Der gesetzlich Versicherte erhält beim Arztbesuch die Versorgung entsprechend eines Privatpatienten. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet jedoch auch weiterhin nur den Anteil der Rechnung, der im üblichen Leistungsumfang der Kasse enthalten ist. Durch eine ambulante Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer kann der Teil der Kosten, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, versichert werden. Für den Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung muss mit der gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip vereinbart werden.
Gesetzlich Versicherte, welche nicht in die private Krankenversicherung wechseln können oder möchten, aber im ambulanten Bereich eine Behandlung als Privatpatient wünschen, finden in dieser Tarifart eine adäquate Absicherungsmöglichkeit der hierdurch entstehenden verbleibenden Kosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden. Die ambulante Krankenzusatzversicherung nach Kostenerstattungsprinzip ist deutlich teurer als die ambulante Ergänzungsversicherung.
Wir haben zu beiden Versicherungsarten Tarife im Vergleich gegenübergestellt. Wählen Sie einfach links im Menü die gewünschte Versicherungsart aus.
Vergleich: Leistungen der GKV und der ambulanten Zusatzversicherung
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Leistungen der GKV |
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung |
Heilpraktiker |
Die GKV übernimmt keine Kosten, da Heilpraktiker keine Kassezulassung haben. |
I.d.R. erstattet eine ambulante Zusatzversicherung mit Leistung für den Heilpraktiker 20- |
Sehhilfe / Brille |
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Vorsorge- |
Erstattungsfähig sind alle im Sozialgesetzbuch
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Vorsorgetarife und einige Ergänzungspakete gewähren Zuschüsse zu Vorsorgeuntersuchungen, welche die GKV
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Leistung über GOÄ |
Nein. Die Regulierung durch die GKV erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Der Umfang der Leistungen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ab 2004 können |
die meisten Ergänzungstarife leisten über dem Regel- |
Arzthonorare bei Kostenerstattungs- |
GKV- |
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Behandlung auf Auslandsreisen |
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte besteht in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, Versicherungsschutz. Es wird empfohlen eine zusätzliche |
Auslandsreisekrankenversicherungen und viele Ergänzungsversicherungen übernehmen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Kosten für eine Heilbehandlung im eropäischen und im außereuropäischen Ausland. Mitversichert ist dabei i.d.R. ein med. notwendiger Rücktransport. |